Akt einer staatlichen Gebietskörperschaft, durch den die Behörde einem Dritten - ob mittels Vertrag oder einseitiger Übertragung nach Zustimmung des Dritten - teilweise oder zur Gänze Dienstleistungen überträgt, die normalerweise in die Zuständigkeit der Behörde fallen und für die der Dritte nun das unternehmerische Risiko übernimmt.