Sozialleistung an eine mittellose Person, die selbst nicht über die nötigen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügt. Die Leistung wird auch dann ausbezahlt, wenn diese Person niemals Sozialbeiträge geleistet hat oder nicht lange genug beschäftigt war, um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten.